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die private unfallversicherung
Ob auf dem Weg zur Arbeit, auf der Baustelle, beim Renovieren, während des Frühjahrsputzes
oder in der Freizeit: Ein Unfall kann immer passieren. In einigen Fällen erleidet der Verunglückte
leichte Verletzungen, in anderen kommt es zu schweren Beeinträchtigungen mit langjährigen
Folgen.
Von einem Unfall spricht man dann, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den
Körper wirkendes Ereignis, das so genannte Unfallereignis, Gesundheitsschäden erleidet.
Ebenfalls als Unfall gilt, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln,
Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden.
Dies kann hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen: Beispielsweise wenn die Wohnung
oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden muss und Betreuungskosten anfallen. Wer
sich absichern möchte, sollte deshalb eine private Unfallversicherung abschließen. Sie zahlt
dem Versicherten eine zuvor fest vereinbarte Summe – über die er unabhängig von den
tatsächlichen Kosten oder Einbußen frei verfügen kann.
Was die private Unfallversicherung kostet, hängt von den vereinbarten Leistungsbausteinen und
der Versicherungssumme ab. Für ein Standardpaket zahlt ein Erwachsener rund 150 Euro im
Jahr.
Die gesetzliche Unfallversicherung reicht nicht aus
Zwar sind Arbeiter und Angestellte automatisch Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung,
die vom Arbeitgeber finanziert wird. Doch viele verlassen sich fälschlicherweise auf diesen
Schutz – ohne zu wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur dann greift, wenn sich der
Unfall während des Jobs oder auf direktem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ereignet.
Wer zu Hause oder in der Freizeit stürzt, ist also auf keinen Fall versichert – dabei geschieht dort
fast jeder zweite Unfall.
Die private Unfallversicherung schützt dagegen rund um die Uhr und weltweit. Außerdem zahlt
sie unabhängig von sonstigen Leistungen, die der Versicherte etwa aus Haftpflicht-,
Berufsunfähigkeits- oder gesetzlicher Unfallversicherung bezieht.
Ersetzt eine Private Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Auf keinen Fall. Eine Unfallversicherung ist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht
vergleichbar, das eine Produkt kann das andere nicht ersetzen. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Unfall und Krankheit – aber nur wenn eine
Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt.
Die Unfallversicherung zahlt im Falle eines Unfalls. Der Schutz tritt allerdings schon bei kleinsten
Beeinträchtigungen in Kraft. Ob der Verunglückte seinen Beruf ausüben kann oder nicht, spielt
keine Rolle. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und
der Einschränkung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.
Wenn beispielsweise ein Büroangestellter eine Gehbehinderung erleidet, kann er seinem Beruf
unter Umständen weiter nachgehen. Das hat zur Folge, dass er keine Leistungen aus der
Berufsunfähigkeitsversicherung erhält. Die Unfallversicherung dagegen zieht die deutliche
Einschränkung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit in Betracht und zahlt.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine
Hinweise zur privaten Unfallversicherung.
Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen
Ihres Versicherers.
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