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die varianten der privaten unfallversicherung
Einzel-Unfallversicherung
Sie ist die klassische Form der privaten Unfallversicherung. Versichert ist immer eine einzelne
Person. Sie kann sich je nach Angebot des Versicherers aus dem Katalog der Leistungsarten
einen individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen.
Familien-Unfallversicherung
Mit dieser Vertragsvariante kann sich eine ganze Familie über einen einzigen Vertrag versichern.
Da die Versicherungsgesellschaften dadurch Kosten sparen, ist die Familienversicherung
preisgünstiger als der Einzelvertrag.
Kinder-Unfallversicherung
Diese Form der Unfallversicherung sichert speziell Kinder ab. Vollenden sie das 18. Lebensjahr,
wird der Vertrag auf den Erwachsenen-Tarif umgestellt. Ein Vorteil der Kinder-Unfallversicherung
ist, dass sie ein größeres Spektrum von Risiken versichert – bis zum 10. Lebensjahr sind
beispielsweise bestimmte Formen von Vergiftungen eingeschlossen.
Versicherungsnehmer ist bei der Kinder-Unfallversicherung in der Regel ein Elternteil. Stirbt er,
wird die Unfallversicherung beitragsfrei bis zum 18. Lebensjahr des Kindes fortgeführt.
Kinder-Invaliditätsversicherung
Diese Versicherung sichert gegen die finanziellen Folgen von Kinder-Invalidität durch eine
Krankheit oder einen Unfall ab. Wenn das Kind einen Behinderungsgrad von mindestes 50
Prozent erleidet, leistet die Versicherung eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe. Die
Versicherung zahlt die Rente so lange, wie der Grad der Behinderung durch einen gültigen
Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird.
Gruppen-Unfallversicherung
Voraussetzung für den Abschluss einer Gruppen-Unfallversicherung ist, dass sich mehrere
Personen durch einen einzigen Versicherungsnehmer – etwa den Arbeitgeber, einen Verein oder
Veranstalter – gemeinsam versichern lassen. Dazu sind in der Regel mindestens drei Versicherte
notwendig. Die Prämie ist normalerweise nach der Anzahl der versicherten Personen gestaffelt.
Sie liegt deutlich niedriger als bei Einzelversicherungen.
Freizeit-Unfallversicherung
Hierbei handelt es sich um eine besondere Form, die nur außerhalb des Berufes
Versicherungsschutz bietet. Hausfrauen, Rentner oder Arbeitslose können diese Versicherung
daher nicht abschließen.
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Diese Unfallversicherung ist mit einem Sparvorgang gekoppelt. Die Versicherung zahlt am Ende
der Vertragslaufzeit die eingezahlten Beiträge abzüglich Versicherungssteuer und
Teilzahlungszuschläge zurück – unabhängig davon, ob in dieser Zeit Leistungen aus der
Unfallversicherung erbracht wurden oder nicht. Hinzu kommt eine Gewinnbeteiligung.
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