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kleines lexikon der privaten unfallversicherung

Antragsteller
Er ist der Versicherungsnehmer und unterschreibt den Antrag.

Gesundheitsprüfung
Allgemein ist eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Im Normalfall wird nur nach einigen sehr schweren Erkrankungen gefragt, wie zum Beispiel Hämophilie (Bluterkrankheit). Nicht versicherbar sind Personen, die pflegebedürftig oder geisteskrank sind.

Gliedertaxe
Die so genannte Gliedertaxe bestimmt den Grad der Invalidität.

Einstufung der Invaliditätsgrade nach Prozent*:

Arm Bis oberhalb des Ellenbogengelenkes 65%
Finger Daumen
Zeigefinger
Ein anderer Finger
20%
10%
5%
Bein Über Mitte des Oberschenkels
Bis Mitte des Oberschenkels
Bis unterhalb des Knies
Bis Mitte des Unterschenkels
70%
60%
50%
45%
Zehen Große Zehe
Eine andere Zehe
5%
2%
Auge Beide Augen
Ein Auge
100%
50%
Ohr Gehör auf beiden Ohren
Gehör auf einem Ohr
60%
30%
Sinnesbeeinträchtigung Geruchssinn
Geschmackssinn
10%
5%


* Unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

 

 

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