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kleines lexikon der privaten unfallversicherung
Antragsteller
Er ist der Versicherungsnehmer und unterschreibt den Antrag.
Gesundheitsprüfung
Allgemein ist eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Im Normalfall
wird nur nach einigen sehr schweren Erkrankungen gefragt, wie zum Beispiel Hämophilie
(Bluterkrankheit). Nicht versicherbar sind Personen, die pflegebedürftig oder geisteskrank sind.
Gliedertaxe
Die so genannte Gliedertaxe bestimmt den Grad der Invalidität.
Einstufung der Invaliditätsgrade nach Prozent*:
| Arm |
Bis oberhalb des Ellenbogengelenkes |
65% |
| Finger |
Daumen
Zeigefinger
Ein anderer Finger |
20%
10%
5% |
| Bein |
Über Mitte des Oberschenkels
Bis Mitte des Oberschenkels
Bis unterhalb des Knies
Bis Mitte des Unterschenkels |
70%
60%
50%
45% |
| Zehen |
Große Zehe
Eine andere Zehe |
5%
2% |
| Auge |
Beide Augen
Ein Auge |
100%
50% |
| Ohr |
Gehör auf beiden Ohren
Gehör auf einem Ohr |
60%
30% |
| Sinnesbeeinträchtigung |
Geruchssinn
Geschmackssinn |
10%
5% |
* Unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
Invalidität
Als invalide gilt, wer dauerhaft in seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit
beeinträchtigt ist.
Kompakt-Tarif
Kompakt-Tarife bieten den Kunden mehrere Leistungsarten im Paket an.
Police
Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen
Versicherungsunternehmen und Versicherten, ist die Police.
Unfall
Versicherungstechnisch liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich und
von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung die Wirbelsäule oder ein
Gelenk verrenkt wird beziehungsweise Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder
zerrissen werden.
Versicherte Person
Als versicherte Person gilt derjenige, dessen Unfallrisiko versichert ist.
Erleidet die versicherte Person einen Unfall, wird die Versicherungsleistung entsprechend dem
verbleibenden Invaliditätsgrad und der sonstigen Vereinbarungen erbracht.
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