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die leistungsarten der privaten unfallversicherung


Invaliditätsleistung
Die Absicherung einer unfallbedingten Invalidität ist Kern der privaten Unfallversicherung. Unter
Invalidität versteht man eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.

Die private Unfallversicherung zahlt
· wenn eine solche Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt;
· ein Arzt sie spätestens nach drei weiteren Monaten feststellt;
· und der Versicherte seinen Anspruch spätestens 15 Monate nach dem Unfall gegenüber der Versicherung geltend macht.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vorher vereinbarten Versicherungssumme. Der Grad der Invalidität wird dabei nach der so genannten Gliedertaxe bestimmt. Sie ist Teil des Versicherungsvertrages.
Beispiel: Hans Müller hat eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart. Durch einen Unfall verliert er ein Auge. Dieser Verlust bedeutet nach der Gliedertaxe eine Invalidität von 50
Prozent. Hans Müller erhält daher als Kapitalabfindung 50 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt – das sind in seinem Fall 50.000 Euro. Diese Leistung bekommt Hans Müller auf jeden Fall. Auch dann, wenn seine Invalidität Folge eines Arbeitsunfalls war und er bereits Geld aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten hat.
Oder dann, wenn er einen Autounfall hatte und Ansprüche gegen die Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners bestehen. Wer die Invaliditätsleistung erhöhen möchte, kann entweder die Versicherungssumme heraufsetzen oder vertraglich eine so genannte Progression vereinbaren – das ist eine stufenweise Steigerung der Leistungen je nach Invaliditätsgrad. Welches Progressionsmodell dabei in Betracht kommt, hängt von den individuellen Bedürfnissen des Versicherten ab. Verbraucher sollten sich dazu von ihrer Versicherung oder einem Versicherungsmakler beraten
lassen.

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