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die leistungsarten der privaten unfallversicherung
Invaliditätsleistung
Die Absicherung einer unfallbedingten Invalidität ist Kern der privaten Unfallversicherung. Unter
Invalidität versteht man eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen
Leistungsfähigkeit.
Die private Unfallversicherung zahlt
· wenn eine solche Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt;
· ein Arzt sie spätestens nach drei weiteren Monaten feststellt;
· und der Versicherte seinen Anspruch spätestens 15 Monate nach dem Unfall gegenüber der
Versicherung geltend macht.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vorher vereinbarten
Versicherungssumme. Der Grad der Invalidität wird dabei nach der so genannten Gliedertaxe
bestimmt. Sie ist Teil des Versicherungsvertrages.
Beispiel: Hans Müller hat eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart. Durch einen
Unfall verliert er ein Auge. Dieser Verlust bedeutet nach der Gliedertaxe eine Invalidität von 50
Prozent. Hans Müller erhält daher als Kapitalabfindung 50 Prozent der Versicherungssumme
ausgezahlt – das sind in seinem Fall 50.000 Euro.
Diese Leistung bekommt Hans Müller auf jeden Fall. Auch dann, wenn seine Invalidität Folge
eines Arbeitsunfalls war und er bereits Geld aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten hat.
Oder dann, wenn er einen Autounfall hatte und Ansprüche gegen die Kraftfahrt-
Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners bestehen.
Wer die Invaliditätsleistung erhöhen möchte, kann entweder die Versicherungssumme
heraufsetzen oder vertraglich eine so genannte Progression vereinbaren – das ist eine
stufenweise Steigerung der Leistungen je nach Invaliditätsgrad. Welches Progressionsmodell
dabei in Betracht kommt, hängt von den individuellen Bedürfnissen des Versicherten ab.
Verbraucher sollten sich dazu von ihrer Versicherung oder einem Versicherungsmakler beraten
lassen.
Todesfallleistung
In den Tarifen vieler Versicherungsgesellschaften ist diese Leistung in geringer Höhe –
beispielsweise bis 2.500 Euro – automatisch enthalten. Sie wird erbracht, wenn der Unfall
innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag zum Tode führt.
Übergangsleistung/Übergangsentschädigung
Die im Vertrag vereinbarte Übergangsentschädigung soll Schwerverletzten Hilfe bieten –
beispielsweise um eine Heilbehandlung zu finanzieren.
Sie wird ausgezahlt wenn
· seit dem Unfall sechs Monate vergangen sind;
· weiterhin eine unfallbedingte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent
besteht;
· diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden hat.
Tagegeld
Bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der
vereinbarte Tagegeldsatz gezahlt. Wer in seiner Arbeitsfähigkeit nur teilweise beeinträchtigt ist,
erhält einen abgestuften Betrag. Die Vereinbarung einer Tagegeldzahlung lohnt sich vor allem für
Selbstständige – schließlich haben sie in einer solchen Situation immer einen Verdienstausfall.
Krankenhaustagegeld
Bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus zahlt die Versicherung
Krankenhaustagegeld. Und zwar vom Tag der Aufnahme bis zum Tag der Entlassung über einen
Zeitraum von maximal zwei Jahren.
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