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der abschluss der privaten unfallversicherung
Versicherungssumme
Wichtig ist es, im Versicherungsvertrag eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu
vereinbaren. Der individuelle Bedarf sollte mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ermittelt
werden. Die Versicherungs- oder Invaliditätssumme orientiert sich in der Regel am
Jahreseinkommen des Versicherten und beträgt gewöhnlich das Fünf- bis Sechsfache
davon.
Progression
Die Vereinbarung einer hohen Progression sollte nicht dazu verleiten, die
Versicherungssumme zu niedrig anzusetzen. Die Progression ermöglicht eine sehr hohe
Absicherung bei Vollinvalidität, greift aber erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Wer
auch bei niedrigeren Invaliditätsgraden gut abgesichert sein will, sollte besser eine
höhere Grundversicherungssumme und eine etwas niedrigere Progression vereinbaren.
Todesfallleistung
Wenn der gewählte Tarif eine Todesfallleistung vorsieht oder diese erwünscht ist, sollte in
jedem Fall der oder die Bezugsberechtigte im Vertrag angegeben werden. Dies ist auch
noch nach Ausstellung des Versicherungsscheines möglich.
Kleingeducktes
Wichtig ist die Lektüre des Kleingedruckten, das über die Vertragsbedingungen informiert.
Hier finden sich zum Beispiel auch Angaben zur Gliedertaxe, einem wichtigen Instrument
zur Ermittlung der Entschädigungshöhe. Außerdem informiert die
Versicherungsgesellschaft den Versicherten darüber, welche Umstände vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Dynamik
Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann festgelegt werden, dass sich die
Versicherungssumme in jedem Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen soll.
Dieser Dynamik kann der Versicherte innerhalb von sechs Wochen nach der Erhöhung
widersprechen. Wird die dynamische Erhöhung der Versicherungssumme zweimal
hintereinander abgelehnt, entfällt diese Möglichkeit für die Restlaufzeit des Vertrages.
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