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die rechtsschutzversicherung: vorteile
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen
Interessen notwendig sind. Das sind die Kosten des Anwaltes nach der gesetzlichen
Gebührenordnung, die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren
sowie die Vollstreckungskosten, außerdem die Kosten des Prozessgegners,
soweit der Versicherte diese Kosten zu tragen hat.
Der Versicherer kommt auch für Strafkautionen sowie Aufwendungen im Zusammenhang
mit Gutachten auf. Nach den neuesten Versicherungsbedingungen (ARB 2000) gilt der
Schutz weltweit. In der Regel bei Auslandsaufenthalten bis zu sechs Wochen aus nicht
beruflichen Gründen. Ältere Verträge beschränken den Geltungsbereich auf Europa und die
Mittelmeerländer. Diese Verträge lassen sich problemlos auf die neuen Bedingungen umstellen.
Sinnvoll ist diese Umstellung auch, weil die neuen Verträge wieder den sogenannten
Stichentscheid enthalten. Dabei entscheidet der vom Kunden ausgewählte Anwalt, ob die
Versicherung das Kostenrisiko übernehmen muss oder nicht.
Für die verschiedenen Lebensbereiche hält die Rechtsschutzversicherung diese Leistungsbausteine bereit:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Wenn der Versicherte Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen Schädiger durchsetzen
will.
Arbeits-Rechtsschutz
Wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis kommt.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Etwa bei Mieterhöhungen und Kündigungen oder bei Belästigungen, die von einem Nachbargrundstück
ausgehen.
Vertrags und Sachenrechts-Rechtsschutz
Wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht
oder abgewehrt werden müssen. Beispiel: Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Versicherungsvertrag.
Steuer-Rechtsschutz
Wenn wegen Steuern oder anderer Abgaben ein Prozess notwendig wird.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Für Prozesse vor dem Sozialgericht, weil beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung
nicht angemessen leistet.
Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz
Wenn es beispielsweise Ärger um den Führerschein gibt.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Wenn der Versicherte zum Beispiel Beamter ist und ihm ein Dienstvergehen vorgeworfen
wird.
Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Wenn man sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften
oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen muss.
Beratungs-Rechtsschutz
Wenn der Versicherte sich beispielsweise in Fragen des Familien- und Erbrechtes beraten
lässt.
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