die rechtsschutzversicherung: kleines lexikon
Ausschlüsse
Diese Ereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, zum Beispiel
Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen.
Beitragsangleichung
Wenn im Vertrag vereinbart, kann sich der Beitrag während der
Laufzeit erhöhen.
Bußgelder
muss der Kunde selbst aufbringen.
Erfolgsaussichten
Bevor der Versicherer das Kostenrisiko übernimmt, prüft er, ob der
Rechtsstreit Chancen auf Erfolg hat.
Geltungsbereich
bezeichnet die Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt. Verträge
nach den Versicherungsbedingungen ARB 2000 haben weltweite Gültigkeit.
Risikoveränderung
Wenn sich das versicherte Risiko verändert, zum Beispiel das versicherte
Auto verkauft wird oder sich der Kunde selbständig macht, muss dies der Versicherung
gemeldet werden.
Stichentscheid
Dabei entscheidet der vom Kunden ausgewählte Anwalt, ob die Versicherung
das Kostenrisiko übernehmen muss oder nicht.
Versicherungssumme
Die Rechtsschutzversicherung trägt Kosten bis zu der im Versicherungsschein
genannten Versicherungssumme.
Vorsätzliche Straftaten
In diesen Fällen, zum Beispiel bei Beleidigung, Diebstahl oder Betrug,
gibt es keinen Versicherungsschutz.
Vorvertraglichkeit
Wenn sich der Anlass für den Rechtsstreit vor dem vertraglichen Beginn
der Versicherung ereignet hat, wird kein Versicherungsschutz gewährt.
Wartezeit
Für die meisten Leistungsbausteine gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Dies
bedeutet, dass sich ein Streit frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt
haben darf.
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