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die wohngebäudeversicherung : kleines lexikon
Basisversicherungssumme
Diese Summe muss ermittelt werden, um den Wert eines Gebäudes
anzugeben. Die automatische regelmäßige Anpassung dieser Summe an die Wertsteigerung
der Immobilie ist wichtig, damit der Versicherer bei einer Zerstörung des Gebäudes
den ortsüblichen Neuwert ersetzt.
Bausteinsystem
Angebot, bei dem der Versicherte seinen Versicherungsschutz aus mehreren
Bausteinen zusammenstellen kann, beispielsweise die Gebäudeversicherung.
Entschädigungsgrenzen
Maximale Entschädigung durch den Versicherer. Wertsachen
sind beispielsweise mit maximal zehn Prozent der Versicherungssumme abgesichert.
Grobe Fahrlässigkeit
Der Versicherer kann seine Leistung verweigern und dem Versicherungsnehmer
grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn dieser beim Verlassen der Wohnung
beispielsweise Türen und Fenster nicht verschließt und es Einbrechern so besonders leicht macht.
Hausrat
Darunter versteht der Versicherer nicht nur Möbel, Kleidung, Gardinen und Haushaltsgeräte,
sondern auch Bücher, Schallplatten, Rasenmäher, Campingausrüstungen und
Spielsachen.
Leistungsausschluss
Vertraglich festgelegte Ereignisse, bei denen es keine Versicherungsleistungen
gibt.
Neuwert
Wert des Wohngebäudes nach dem ortsüblichen Neubauwert.
Selbstbeteiligung
Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Versicherte im
Schadenfall selbst zu übernehmen hat.
Unterversicherung
Wenn Haus oder Hausrat mit einer zu geringen Summe versichert sind,
zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig.
Versicherungssumme
Betrag, den der Versicherer im Schadenfall höchstens zu zahlen
hat.
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