|
Die KFZ-Versicherung | Autoversicherung
Wer mit dem eigenen Auto in die
Ferien fährt, sollte seinen Versicherungsschutz
gegebenenfalls ergänzen.
Innerhalb Europas sind Sie durch die
Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt.
Vereinbaren Sie am besten die maximale
Deckung. Als Ergänzung zur
Kfz-Haftpflichtversicherung empfiehlt
sich der Abschluss einer Kaskopolice.
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung übernehmen die Policen der
Kfz-Teil- und Vollkaskoversicherung
Schäden am eigenen Fahrzeug. Mit
der Teilkaskoversicherung sind Schäden
durch Brand, Explosion, Sturm,
Hagel, Blitz, Überschwemmung, Zusammenstöße
mit Haarwild, Bruchschäden
an der Verglasung und
Schäden durch Kurzschluss an der
Verkabelung sowie Schäden bei Entwendung,
Raub und Unterschlagung
versichert. Vollkaskoversicherungen
übernehmen darüber hinaus Unfallschäden
und Beschädigungen auf
Grund mut- und böswilliger Handlungen
Dritter.
Zudem tritt die Vollkaskoversicherung
ein, wenn Sie im Ausland schuldlos in
einen Unfall verwickelt werden und
den entstandenen Haftpflichtschaden
nur unvollständig oder sehr zögerlich
ersetzt bekommen. Verursachen Sie
selbst einen Unfall, kommt die Vollkasko-
Police für die Schäden an Ihrem
Fahrzeug ebenfalls auf.
Schutzbrief
Preisgünstig und nützlich ist der Zusatz
zur Kfz-Versicherung, der auf ein
bestimmtes Fahrzeug (PKW, Motorrad,
Wohnmobil) bezogene Autoschutzbrief.
Er ersetzt in der Regel
die Kosten für:
• Bergung des Fahrzeugs
• Abschleppen und Unterstellen des
Wagens
• Weiter- oder Heimfahrt
• Mietwagen
• Fahrzeugverzollung oder -
verschrottung
• Versand von Ersatzteilen
• einen Ersatzfahrer
• Rücktransport (bei Erkrankung des
Fahrers)
• Übernachtungskosten
• Kinderrückholung bei Krankheit.
Auslands-Schadenschutz
Einige Autoversicherer bieten zusätzlich
zur Kfz-Versicherung einen Auslands-
Schadenschutz an. Wer im Ausland
unverschuldet in einen Unfall
verwickelt wird, muss sich nicht an
den ausländischen Versicherer wenden,
sondern an seinen eigenen. Dort
wird der Schaden dann so reguliert,
als wäre das Fahrzeug des Unfallgegners
beim eigenen Versicherer haftpflichtversichert.
Das heißt auch: Es
gilt der hohe deutsche Standard bei
der Schadenregulierung.
„Mallorca- Police“ (Mietwagenpolice)
In vielen Urlaubsländern, vor allem in
Südeuropa, gelten für gemietete Fahrzeuge
oft niedrigere Mindestversicherungssummen
als in Deutschland. Das
kann bei einem Unfall teuer enden:
Verursacht der Fahrer eines Mietwagens
einen Unfall und gehen die Ansprüche
des Geschädigten über diese
Mindestsumme hinaus, muss er selbst
in die Tasche greifen und die Differenz
aufbringen. Davor schützt die „Versicherung
für den Gebrauch fremder,
versicherungspflichtiger Fahrzeuge“.
Sie wird, da typisch für viele Inselurlauber,
auch „Mallorca-Police“ genannt
und ist eine zusätzliche Autohaftpflichtversicherung
für Mietwagen.
|