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private haftpflichtversicherung: varianten
Zu dem Grundsatz der gesetzlichen Haftpflicht gehören auch sogenannte Verkehrssicherungsvorschriften.
Beispiel: Wer in seinem Mietvertrag dazu verpflichtet wurde, vor der Eingangstür
Eis und Schnee zu beseitigen, wird zur Kasse gebeten, wenn ein Passant ausrutscht
und sich ein Bein bricht.
Die gesetzliche Haftpflicht trifft gleichermaßen:
Bauherren: Neben Architekten und Handwerkern muss der Häuslebauer für die Absicherung
der Baustelle sorgen. Kommt jemand auf dem Grundstück zu Schaden, zum Beispiel
durch herabfallendes Material, wenden sich die Geschädigten immer zuerst an den
Bauherren.
Tierhalter: Wenn ein Hund etwa das Nachbarskind beißt, muss der Tierhalter für die
Kosten aufkommen und zwar auch ohne eigenes Verschulden.
Sportler: Wer mit seinem Surfbrett einen Schwimmer verletzt oder einen Spaziergänger
beim Rollschuhfahren zu Fall bringt, haftet ebenso wie ein Snowboard-Fahrer, der den
Sturz eines Skifahrers verursacht.
Diensthaftpflicht / Amtshaftpflicht:
Grundsätzlich ist für alle Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes der Einschluss der Diensthaftpflichtversicherung möglich.
Je nach persönlichem Haftpflichtrisiko bieten sich neben der privaten Haftpflichtversicherung
weitere Varianten, etwa die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer, die
Bauherren-Haftpflichtversicherung, die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für
Öltankbesitzer, die Betriebs-Haftpflichtversicherung für Unternehmer und die Tierhalter-
Haftpflichtversicherung für Hunde- oder Pferdebesitzer.
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