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private haftpflichtversicherung: was tun im schadensfall?
Melden Sie jeden Schaden sofort, spätestens innerhalb einer Woche.
Schildern Sie die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß.
Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit Ihrem Versicherer keine Zahlung an den
Geschädigten und überlassen Sie es Ihrem Versicherer, Erklärungen über Ihre Schadenersatzpflicht
abzugeben.
Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie erlassenen Mahnbescheid
und benachrichtigen Sie umgehend den Versicherer.
Zeigen Sie dem Versicherer auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich
geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit
verkündet wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung
oder eines Beweissicherungsverfahrens.
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