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schlüsselverlust / schlüsselschaden
Umfang der Versicherung:
Abhandenkommen von beruflichen / dienstlichen Schlüsseln / Code-Cards
Eingeschlossen ist
- in Ergänzung von § I Ziff. 3 AHB und abweichend von § 4 Ziff. I 6 a AHB
- die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden, zu beruflichen/dienstlichen Zwecken überlassenen Schlüsseln/Code-Cards (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.
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