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die pferdehaftpflicht | Pferdehalterhaftpflicht


Die Pferdehalterhaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Pferden.
Da auch Pferde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Pferdehalter eine solche Versicherung besitzen.
Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Pferdehalter haftet auch ohne eigenen Einfluß für das Verhalten seines Pferdes.

 

 

Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt § 833 Satz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Die Haftung ist der Höhe nach im allgemeinen nicht begrenzt. Es muß grundsätzlich der tatsächliche Schaden ersetzt werden.

Direkt zu folgenden Informationen: Pferdehaftpflichtersicherung
   
   

 

 

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