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die Öltankhaftplichtversicherung: leistungen
Die Öltankhaftpflicht leistet bei Schäden die dadurch entstehen, daß Heizöl oder andere gewässerschädliche Stoffe ins Grundwasser eindringen.
Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben
Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Ersetzt werden auch Kosten für z.B.
Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall zur Abwendung oder Minderung eingeleitet hat, außergerichtliche Gutachterkosten, die jedoch zusammen mit der Entschädigungsleistung nicht höher als die Versicherungssumme für Sachschäden sein dürfen.
Eine Haftpflichtversicherung die für alle Schadensereignisse aufkommt gibt es nicht!
In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.
Nicht versichert sind zum Beispiel
Schäden die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
Selbst erlittene Schäden
Schäden die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereignissen, Aufruhr, inneren Unruhen etc. beruhen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Direkt zu folgenden Informationen: Öltankhaftpflichtversicherung |
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