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die jagdhaftpflichtversicherung


Die Jagdhaftpflicht schützt den Jäger vor Unfällen und Schäden die von Jagdhunden, Beizvögeln oder seiner Flinte verursacht werden.

Gemäß dem Bundesjagdgesetz ( § 17 BJG ) muss jeder Jäger eine spezielle Jagd-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie deckt anfallende Jagdunfälle, z.B., wenn dem Jäger zufällig jemand vor die Flinte läuft oder der Jagdhund einen Spaziergänger beißt.

Die Jagdhaftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht für Berufs- und Freizeitjäger. Die gesetzliche Haftpflicht umfasst den erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen sowie das Halten und Führen von zwei Jagdhunden.

Eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtpolice ist daher nicht nötig.

 

 
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