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haftpflichtversicherung für
hauseigentümer und grundbesitzer
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Da Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen müssen, empfiehlt sich der Abschluß einer möglichst hohen Deckungssumme. (mindestens 2 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden).
Abschluss:
Holen Sie vor Abschluß einer Haftpflichtversicherung immer mehrere Angebote ein, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind.
Schließen Sie nur Jahresverträge ab damit Sie die Möglichkeit haben jährlich Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen um eventuell zu einen günstigeren Anbieter wechseln zu können.
Vereinbaren Sie jährliche Zahlungsweise, da Ihnen bei halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.
Beitragsberechnungsgrundlage ist der Bruttojahresmietwert (inkl. Nebenkosten) für alle Räume einschließlich Garagen.
Tipp:
Grundsätzlich sollte eine fremdvermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Direkt zu folgenden Informationen: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung |
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