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die bauleistungsversicherung
Die Durchführung eines Bauvorhabens
erfolgt weitgehend unter freiem Himmel
und auf oft unbekanntem Grund
und Boden.
Vor allem das Wetter kann einem
beim Bauen einen gewaltigen Strich
durch die Rechnung machen.
Es kann viel passieren: Ein Sturm reißt
das Mauerwerk ein oder Unbekannte
zertrümmern Installationen – schon
gleicht der halb fertige Bau einer Ruine.
Hier springt die Bauleistungsversicherung
ein. Online-Rechner: Bauleistungsversicherung
Versichert sind alle Bauleistungen,
Baustoffe und Bauteile für den Roh-,
Aus- oder Umbau des im Versicherungsschein
bezeichneten Gebäudes
gegen unvorhersehbar eintretende
Schäden
(z. B. ungewöhnliche Witterungseinflüsse,
mutwillige und vorsätzliche
Beschädigung von Bauteilen
durch Unbekannte, fahrlässiges Handeln
von Bauarbeitern).
Daneben kann auch der Diebstahl
von fest eingebautem Material versichert
werden. Versicherungsschutz
besteht für die gesamte Bauzeit, jedoch
in der Regel nicht länger als 12
bis 24 Monate. Die Prämienhöhe der
Versicherung richtet sich nach der
Bausumme. In der Regel wird ein
Selbstbehalt von 10 Prozent, mindestens
jedoch von Euro 250,-- je Schadenfall
vereinbart.
Bauhelfer-Unfallversicherung
Nachbarschaftshilfe ist beim Bauen oft
selbstverständlich. Helfen Verwandte,
Freunde oder Nachbarn beim Bauen
mit, muss sie der Bauherr bei der Berufsgenossenschaft
anmelden, unabhängig
davon, ob sie unentgeltlich
oder gegen Bezahlung arbeiten.
Je nach Umfang der Arbeiten fallen
dafür Beiträge an. Die Helfer sind gesetzlich
unfallversichert, auch wenn
der Bauherr die Anmeldung vergisst. Dieser automatische Schutz gilt jedoch
nicht für den Bauherrn und den Ehepartner,
da sie als Unternehmer gelten.
Sie sollten deshalb eine private
Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen – diese zahlt unabhängig von gesetzlichen
Leistungsansprüchen und
sichert Sie und alle, die freiwillig helfen,
finanziell ab, wenn etwas passiert.
Glasversicherung
Wenn am Bau viele und große Glasflächen
vorhanden sind, ist eine separate
Glasversicherung wichtig.
Normalerweise deckt die Bauleistungsversicherung das Glasbruchrisiko.
Aber jede zerschlagene Scheibe gilt als
einzelner Schaden. Also fällt auch jedes
Mal die obligate Selbstbeteiligung
an. Je höher der vereinbarte Eigenanteil
und je mehr Scheiben am Bau,
desto sinnvoller ist eine Glasversicherung.
Der Versicherer leistet Entschädigung
für versicherte Sachen, die durch
Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt
werden. Versichert sind u. a.
Scheiben, Platten und Spiegel aus
Glas, Glasbausteine und Profilbaugläser,
Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff.
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