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versicherungen während der wohnphase
• Wohngebäudeversicherung
• Hausrat-Versicherung
• Privathaftpflicht-Versicherung
• Haftpflichtversicherung für Haus und
Grundbesitzer
• Öltankversicherung/Gewässerschaden-
Haftpflicht
Wohngebäudeversicherung
Auch das solideste Haus kann Schaden
nehmen. Ein heftiger Sturm deckt
das Dach ab – Regen und Hagel dringen
ins Dachgeschoss, Wasser fließt
durch Decken und Wände. Nach einem
Zimmerbrand ist die Holzdecke
zentimeterdick mit Ruß bedeckt und
muss ersetzt werden.
Bei solchen Feuer-, Leitungswasser und
Sturmschäden tritt die Wohngebäudeversicherung
ein. Die Versicherungssumme
richtet sich nach dem
Wert des Hauses. Um eine Unterversicherung
zu vermeiden ist es üblich,
das Haus zum gleitenden Neuwert zu
versichern. Dann werden Versicherungsschutz und Beitrag automatisch
den Veränderungen der Baupreise angepasst.
Im Schadenfall wird der Schaden
dann voll ersetzt.
Alternativ dazu bieten einige Versicherer
den Abschluss einer Gebäudeversicherung auf der Basis des neu entwickelten
Wohnflächenmodells an.
Das Haus wird nach Typ und Ausstattung
eingestuft, die Prämie wird pro
Quadratmeter Wohnfläche festgelegt.
Der Versicherungsschutz bei der
Wohngebäudeversicherung wird meist
im Paket angeboten. Die einzelnen
Gefahren können aber auch separat
versichert werden.
Viele Versicherer bieten darüber hinaus
die Absicherung weiterer Elementarschäden
wie z. B. durch Überschwemmung,
Rückstau, Erdbeben oder Erdfall
an, die dann gesondert vereinbart
werden müssen.
Hausratversicherung
Mit einer Hausratversicherung kann
die gesamte Habe gegen Einbruchdiebstahl,
Raub, Vandalismus, Brand,
Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser,
Sturm und Hagelschäden versichert
werden.
Erstattet wird stets der Wiederbeschaffungswert
der zerstörten oder
gestohlenen Sachen – auch wenn diese
geliehen sind. Bei beschädigten Sachen
werden die nötigen Reparaturkosten
ersetzt (zuzüglich einer evtl.
Wertminderung), höchstens jedoch
der Wiederbeschaffungspreis.
Die Versicherungssumme sollte dem
Betrag entsprechen, der für die Neuanschaffung
des Hausrats nötig ist.
Privat-Haftpflichtversicherung
Wer baut, sollte sich darüber im Klaren
sein, dass er für die Schäden aufkommen
muss, die er anderen unvorsichtig
und unbeabsichtigt zufügt.
Egal wo Sie wohnen, in einer Mietwohnung,
einer Eigentumswohnung
oder in einem Einfamilienhaus: Risiken
gibt es überall. Schadenersatzansprüche
drohen, wenn zum Beispiel ein
Besucher in Ihrer Wohnung auf dem
glatten Boden ausrutscht oder ein Passant
vor Ihrem Haus wegen Glatteis
stürzt.
Als Haus- oder Wohnungseigentümer
müssen Sie darauf achten, dass sich
Haus oder Wohnung in einem einwandfreien
Zustand befinden, so dass
niemand gefährdet wird.
Viele unterschätzen die möglichen Gefahren:
Der nicht fachmännisch befestigte
Blumenkasten löst sich und beschädigt
ein geparktes Auto oder die
selbst angebrachte Deckenlampe fällt
herunter und verletzt einen Besucher.
Gegen solche Schadenersatzansprüche
schützt Sie eine private Haftpflichtversicherung.
Mitversichert sind
auch der Ehepartner und minderjährige
unverheiratete Kinder. Nicht versichert
sind hingegen Schäden, die Sie
selbst oder mitversicherte Personen erleiden.
Unser Tipp:
Onlinesofortvergleich: Bauherrenhaftpflichtversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Eine lose Gehwegplatte, vereiste Bürgersteige
oder herabfallende Dachziegel
können Passanten gefährden und
verletzten. Für diese Schäden kommt
die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
auf.
Erforderlich ist diese Versicherung für
alle, die ihre Immobilie nicht selbst
nutzen, sondern vermieten. Wer sein
Haus selbst bewohnt und eine Privat-
Haftpflicht hat, braucht diese Versicherung
nicht.
Gewässerschaden- Haftpflichtversicherung
Aus zahlreichen Schadenfällen ist bekannt, was es bedeutet, wenn Öl aus undichten Tanks entweicht und das Grundwasser verseucht. Schon wenn beim Befüllen durch das Tankfahrzeug geringe Mengen Öl ins Erdreich sikkern, kann der Austausch des Erdreichs hohe Kosten verursachen. Deshalb sollte jeder, der mit Öl heizt, unbedingt eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (auch Öltankversicherung genannt) abschließen, die für solche Schäden aufkommt.
Feuer und Rauch – unterschätzte
Gefahren
Rund 600 Menschen sterben jährlich
in Deutschland durch Brände, die
Mehrheit von ihnen in Privathaushalten.
Ursache für die etwa 200.000
Brände im Jahr ist aber im Gegensatz
zur landläufigen Meinung nicht nur
Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische
Defekte Brände aus, die dann zur
Katastrophe führen. Deshalb sollten
Sie bei der Planung Ihres Hauses auf
einen wirkungsvollen Schutz gegen
Feuer achten.
In jeden Haushalt gehört ein stets
gut erreichbarer Feuerlöscher. Zusätzlich
sollten Sie mindestens auf
jeder Etage einen Rauchmelder installieren.
Nicht eingesetzt werden
sollten Rauchmelder in Räumen, in
denen Wasserdampf (z. B. Küche)
oder eine hohe Staubbelastung vorkommen
können, da hier die Gefahr
von Fehlalarmen sehr hoch ist.
Bedenken Sie: Fast alle Brandtoten
fallen nicht den Flammen, sondern
den giftigen Rauchgasen zum Opfer,
die während der Schwelbrandphase
entstehen.Rauchmelder warnen rechtzeitig vor
der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen
Rauchgase gebildet haben.
Denn in der Regel haben Sie nur
durchschnittlich vier Minuten Zeit zur
Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar
bereits nach zwei Minuten tödlich
sein. Der laute Alarm des Rauchmelders
warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig
vor der Brandgefahr und verschafft
Ihnen den nötigen Vorsprung,
um sich und Ihre Familie in Sicherheit
zu bringen.
Ein zuverlässiger Rauchmelder kostet
zwischen 35 und 50 Euro und ist im
Elektro- und Sicherheitsfachhandel erhältlich.
Grundsätzlich sollten Sie nur
optische Rauchmelder verwenden und
beim Kauf auf die Qualität des Gerätes
achten. Das VdS-Prüfzeichen steht
für Sicherheit und Qualität. Achten Sie
deshalb auf Rauchmelder, die dieses
Zeichen tragen.
Direkt zu folgenden Informationen: Bauherren-Haftpflichtversicherung |
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