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BAUHERRENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

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die bauherren haftpflichtversicherung

Viele Bauherren fragen sich, wieso sie eine zusätzliche Haftpflichtversicherung benötigen, wo sie doch den Bau nicht selbst durchführen, sondern damit einen sachverständigen Personenkreis betrauen: den Architekten mit der Planung, Statik und Bauleitung, die Bauunternehmer und die Bauhandwerker mit der Bauausführung.
Aber: Bereits vom ersten Spatenstich an haftet der Bauherr für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bauobjekt anderen Personen zugefügt werden.
Wird ein Passant von umstürzenden oder herabfallenden Teilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt, ein Auto zertrümmert oder fällt ein Kind wegen schlechter Beleuchtung in eine Baugrube, muss der Bauherr für den Schaden aufkommen.
Der Bauherr muss sich persönlich um die Baustelle kümmern. Zwar hat er keine Pflicht zur ständigen Anwesenheit, wohl aber zu häufigen Stichproben. Kommt er dem nicht nach und entgeht ihm dadurch ein gefahrenreicher Zustand, so hat das ebenfalls seine Haftung zur Folge. Eine Bauherren- Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz gegen das Risiko von Haftungsansprüchen Dritter und sollte unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen werden. Die Versicherung kostet etwa ein Promille der Bausumme und schützt vom Baubeginn bis zur Abnahme. Die Deckungssumme sollte mindestens zwei bis drei Millionen Euro pauschal für Personenund Sachschäden betragen.

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Feuer-Rohbau-Versicherung
Schon bevor das Haus fertig ist, kann einiges passieren. Gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosionen muss sich der Bauherr extra versichern. Viele Banken geben ohne diese Versicherung keinen Kredit. Das Risiko, dass der Rohbau abbrennt, ist mit einer Feuerversicherung versicherbar.
Da eine Wohngebäudeversicherung in der Regel eine Feuerversicherung für den Rohbau einschließt, empfiehlt es sich, sie bereits bei Baubeginn abzuschließen.

 

 

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Bauleistungsversicherung
Die Durchführung eines Bauvorhabens erfolgt weitgehend unter freiem Himmel und auf oft unbekanntem Grund und Boden. Vor allem das Wetter kann einem beim Bauen einen gewaltigen Strich durch die Rechnung machen.
Es kann viel passieren: Ein Sturm reißt das Mauerwerk ein oder Unbekannte zertrümmern Installationen – schon gleicht der halb fertige Bau einer Ruine. Hier springt die Bauleistungsversicherung ein.
Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes gegen unvorhersehbar eintretende Schäden
(z. B. ungewöhnliche Witterungseinflüsse, mutwillige und vorsätzliche Beschädigung von Bauteilen durch Unbekannte, fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern).
Daneben kann auch der Diebstahl von fest eingebautem Material versichert werden. Versicherungsschutz besteht für die gesamte Bauzeit, jedoch in der Regel nicht länger als 12 bis 24 Monate. Die Prämienhöhe der Versicherung richtet sich nach der Bausumme. In der Regel wird ein Selbstbehalt von 10 Prozent, mindestens jedoch von Euro 250,-- je Schadenfall
vereinbart.

Bauhelfer-Unfallversicherung
Nachbarschaftshilfe ist beim Bauen oft selbstverständlich. Helfen Verwandte, Freunde oder Nachbarn beim Bauen mit, muss sie der Bauherr bei der Berufsgenossenschaft anmelden, unabhängig davon, ob sie unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten. Je nach Umfang der Arbeiten fallen dafür Beiträge an. Die Helfer sind gesetzlich unfallversichert, auch wenn der Bauherr die Anmeldung vergisst.Dieser automatische Schutz gilt jedoch nicht für den Bauherrn und den Ehepartner, da sie als Unternehmer gelten. Sie sollten deshalb eine private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen – diese zahlt unabhängig von gesetzlichen Leistungsansprüchen und sichert Sie und alle, die freiwillig helfen, finanziell ab, wenn etwas passiert.

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Glasversicherung
Wenn am Bau viele und große Glasflächen vorhanden sind, ist eine separate Glasversicherung wichtig. Normalerweise deckt die Bauleistungsversicherung das Glasbruchrisiko. Aber jede zerschlagene Scheibe gilt als einzelner Schaden. Also fällt auch jedes Mal die obligate Selbstbeteiligung an. Je höher der vereinbarte Eigenanteil und je mehr Scheiben am Bau, desto sinnvoller ist eine Glasversicherung.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Versichert sind u. a. Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff.

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Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke
Auch bei einem unbebauten Grundstück ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Die Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke haftet, wenn der Eigentümer z. B. im Winter seine Streupflicht vernachlässigt. Diese Versicherung macht aber nur Sinn, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder keine Bebauung geplant ist.

Direkt zu folgenden Informationen: Bauherren-Haftpflichtversicherung
   
   

 

 

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