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die bauherren haftpflichtversicherung
Viele Bauherren fragen sich, wieso sie
eine zusätzliche Haftpflichtversicherung
benötigen, wo sie doch den Bau
nicht selbst durchführen, sondern damit
einen sachverständigen Personenkreis
betrauen: den Architekten mit
der Planung, Statik und Bauleitung,
die Bauunternehmer und die Bauhandwerker
mit der Bauausführung.
Aber: Bereits vom ersten Spatenstich
an haftet der Bauherr für Schäden, die
im Zusammenhang mit dem Bauobjekt
anderen Personen zugefügt werden.
Wird ein Passant von umstürzenden
oder herabfallenden Teilen verletzt,
das Nachbarhaus beschädigt, ein
Auto zertrümmert oder fällt ein Kind
wegen schlechter Beleuchtung in eine
Baugrube, muss der Bauherr für den
Schaden aufkommen.
Der Bauherr muss sich persönlich um
die Baustelle kümmern. Zwar hat er
keine Pflicht zur ständigen Anwesenheit,
wohl aber zu häufigen Stichproben.
Kommt er dem nicht nach und
entgeht ihm dadurch ein gefahrenreicher
Zustand, so hat das ebenfalls seine
Haftung zur Folge. Eine Bauherren-
Haftpflichtversicherung bietet umfassenden
Schutz gegen das Risiko von
Haftungsansprüchen Dritter und sollte
unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten
abgeschlossen werden. Die Versicherung
kostet etwa ein Promille der Bausumme
und schützt vom Baubeginn
bis zur Abnahme. Die Deckungssumme
sollte mindestens zwei bis drei
Millionen Euro pauschal für Personenund
Sachschäden betragen.
Feuer-Rohbau-Versicherung
Schon bevor das Haus fertig ist, kann
einiges passieren. Gegen Schäden
durch Brand, Blitzschlag oder Explosionen
muss sich der Bauherr extra
versichern. Viele Banken geben ohne
diese Versicherung keinen Kredit. Das
Risiko, dass der Rohbau abbrennt, ist
mit einer Feuerversicherung versicherbar.
Da eine Wohngebäudeversicherung in
der Regel eine Feuerversicherung für
den Rohbau einschließt, empfiehlt es
sich, sie bereits bei Baubeginn abzuschließen.
Bauleistungsversicherung
Die Durchführung eines Bauvorhabens
erfolgt weitgehend unter freiem Himmel
und auf oft unbekanntem Grund
und Boden.
Vor allem das Wetter kann einem
beim Bauen einen gewaltigen Strich
durch die Rechnung machen.
Es kann viel passieren: Ein Sturm reißt
das Mauerwerk ein oder Unbekannte
zertrümmern Installationen – schon
gleicht der halb fertige Bau einer Ruine.
Hier springt die Bauleistungsversicherung
ein.
Versichert sind alle Bauleistungen,
Baustoffe und Bauteile für den Roh-,
Aus- oder Umbau des im Versicherungsschein
bezeichneten Gebäudes
gegen unvorhersehbar eintretende
Schäden
(z. B. ungewöhnliche Witterungseinflüsse,
mutwillige und vorsätzliche
Beschädigung von Bauteilen
durch Unbekannte, fahrlässiges Handeln
von Bauarbeitern).
Daneben kann auch der Diebstahl
von fest eingebautem Material versichert
werden. Versicherungsschutz
besteht für die gesamte Bauzeit, jedoch
in der Regel nicht länger als 12
bis 24 Monate. Die Prämienhöhe der
Versicherung richtet sich nach der
Bausumme. In der Regel wird ein
Selbstbehalt von 10 Prozent, mindestens
jedoch von Euro 250,-- je Schadenfall
vereinbart.
Bauhelfer-Unfallversicherung
Nachbarschaftshilfe ist beim Bauen oft
selbstverständlich. Helfen Verwandte,
Freunde oder Nachbarn beim Bauen
mit, muss sie der Bauherr bei der Berufsgenossenschaft
anmelden, unabhängig
davon, ob sie unentgeltlich
oder gegen Bezahlung arbeiten.
Je nach Umfang der Arbeiten fallen
dafür Beiträge an. Die Helfer sind gesetzlich
unfallversichert, auch wenn
der Bauherr die Anmeldung vergisst.Dieser automatische Schutz gilt jedoch
nicht für den Bauherrn und den Ehepartner,
da sie als Unternehmer gelten.
Sie sollten deshalb eine private
Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen – diese zahlt unabhängig von gesetzlichen
Leistungsansprüchen und
sichert Sie und alle, die freiwillig helfen,
finanziell ab, wenn etwas passiert.
Glasversicherung
Wenn am Bau viele und große Glasflächen
vorhanden sind, ist eine separate
Glasversicherung wichtig.
Normalerweise deckt die Bauleistungsversicherung
das Glasbruchrisiko.
Aber jede zerschlagene Scheibe gilt als
einzelner Schaden. Also fällt auch jedes
Mal die obligate Selbstbeteiligung
an. Je höher der vereinbarte Eigenanteil
und je mehr Scheiben am Bau,
desto sinnvoller ist eine Glasversicherung.
Der Versicherer leistet Entschädigung
für versicherte Sachen, die durch
Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt
werden. Versichert sind u. a.
Scheiben, Platten und Spiegel aus
Glas, Glasbausteine und Profilbaugläser,
Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff.
Haftpflichtversicherung
für unbebaute
Grundstücke
Auch bei einem unbebauten Grundstück
ist der Eigentümer dafür verantwortlich,
dass Dritte keinen Schaden
nehmen. Die Haftpflichtversicherung
für unbebaute Grundstücke haftet,
wenn der Eigentümer z. B. im Winter
seine Streupflicht vernachlässigt. Diese
Versicherung macht aber nur Sinn,
wenn der Baubeginn noch nicht feststeht
oder keine Bebauung geplant ist.
Direkt zu folgenden Informationen: Bauherren-Haftpflichtversicherung |
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