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Allgemeines zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Selbstständige und Freiberufler haften für Vermögensschäden, die sie ihren Kunden oder Mandanten schuldhaft zufügen. Schnell kann ein Versehen, oder unvorhersehbare Zwischenfälle, hohe Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Versichert werden können Personen, die eine beratende, verwaltende oder gutachterliche Tätigkeit ausüben.
z.B. Beamte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Sachverständige, Übersetzer, Werbeagenturen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Wohnungsunternehmen oä.

 

 

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Die Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadensansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftung für Vermögensschäden ergeben. Schutz besteht vor den finanziellen Folgen aus Berufsversehen. Die Vermögensschadenversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen frei. Sie übernimmt dazu die Prüfung der Haftungsfrage, die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen (auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses).

Schadensfälle
z.B. Fehlerhafte Beratung, nicht Beachtung von Fristen, Verjährenlassen von Mitgliedsbeiträgen, Fehler bei der Materialbeschaffung...etc. ...