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Allgemeines:
Firmenrechtsschutz / Betriebsrechtsschutz
Rechtsschutz für Selbstständige und Vereine


Der Berufs-Rechsschutz schützt Sie als Inhaber eines Gewerbebetriebes, sonstigen Unternehmens oder als freiberuflich Tätiger. Er erstreckt sich ausschließlich auf Ihren beruflichen Bereich und nur auf die im Versicherungsantrag genannte Eigenschaft (Berufs- bzw. Gewerbebezeichnung). Mitversichert sind alle Personen, die bei Ihnen beschäftigt sind

Als Versicherter erhalten Sie sowie die mitversicherten Personen - Rechtsschutz
für alle Rechtschutz-Fälle, die in sachlichem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.
Also auch als Fahrzeuginsasse auf Dienstfahrten jeder Art (einschl. Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz) oder als Mitfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Fahrzeugen muss jedoch ein gesonderter Verkehrs-Rechtschutz vorliegen.

 

 

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Welche Rechtsschutzarten sind im allgemeinen enthalten?

· Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
· Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
· Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
· Arbeits-Rechtsschutz
· Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
· Sozialgerichts - Rechtsschutz.

 

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Der Rechtschutz enthält nicht:
Verkehrs-Rechtschutz, Privat-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.

Aber er erstreckt sich auf Fahrzeuge, die nicht Kfz-zulassungspflichtig sind oder trotz prinzipieller Zulassungspflicht ohne Zulassung benutzt werden dürfen, weil sie vornehmlich einer Arbeitsverrichtung dienen und deshalb als Arbeitsmaschinen gelten.

 

 

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