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Allgemeines
Handwerker, Händler, Gewerbetreibender, Arzt, Anwalt oder geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens sind eigenverantwortlich und tragen so auch das volle Risiko durch den Ausfall ihrer Unternehmung.
Vielen Faktoren betimmen die Geschicke eines Untenehmers,
nicht nur Tüchtigkeit. Eine fehlerhaft arbeitende Maschine,
die Unachtsamkeit eines Mitarbeiters, ein Irrtum, den Sie
selbst begehen und schon steht alles auf dem Spiel: die Kanzlei,
die Praxis und Ihre private Lebensplanung.
Der Verlust oder die Zerstörung der
Kanzleieinrichtung ist ein schwerer Schlag. Noch schlimmer
aber kommt es, wenn Ihr ganzes Unternehmen für einige
Zeit stillsteht. Gegen die finanziellen Folgen schützt
Sie eine Kanzleiausfallversicherung.
Eine zeitweilige Betriebsunterbrechung ist schneller da, als man denkt. Schon geringe Sachschäden können hohe Folgekosten verursachen. Auch wenn Ihre Produktion gestoppt bzw. der Betriebsablauf so gestört ist, dass keine Umsätze erzielt werden können: Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht und Miete oder die Zinsen laufen weiter.
Die Kanzleiausfall-Versicherung ersetzt den fehlenden Deckungsbeitrag
für fortlaufende Kosten sowie den entgangenen Gewinn.
Finanzielle Folgen können Sie nicht
erst dann treffen, wenn Ihr Betrieb komplett stillsteht.
Es genügt bereits, dass eine der betrieblichen Bereiche
wegen eines Schadens gestört ist.
Die Kanzleiversicherung deckt z.B. folgende
Gefahren ab:
Feuer
Einbruchdiebstahl und Raub
Leitungswasserschäden
Sturm und Hagel
Elementar (z.B. Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben)
Schäden durch Fahrzeuganprall, Rauch oder Überschalldruckwellen
Schäden durch Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung
Maschinenschäden
Bauleistungsschäden
Montageschäden
Elektronikschäden u.a.m.
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