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Allgemeines zur Elektronikversicherung
Elektronische Anlagen und Geräte sind aus modernen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Die Spanne reicht vom Handy über komplexe EDV-Netzwerke bis hin zu hightec Großanlagen. Viele dieser Einrichtungen nehmen mittlerweile Schlüsselpositionen in den täglichen Arbeitsabläufen ein.
Ihre EDV ist nach einem Schaden nicht mehr im vollen Umfang funktionsfähig. Der Zugriff auf Kundendaten, Angebote/Bestellungen, Entwicklungsdokumente oder auch die Rechnungserstellung ist möglicherweise gestört.
Versicherungen können keine Schäden verhindern, aber Sie im Schadensfall von vielen Sorgen entlasten, z.B.:die Übernahme der Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten,
die Übernahme von Mehrkosten, wenn Sie auf Mietanlagen oder andere Provisorien ausweichen müssen,
die Übernahme von Betriebsunterbrechungen, wenn Sie aufgrund von längeren Reparaturzeiten oder Lieferzeiten nicht gleich wieder den normalen Geschäftsbetrieb aufnehmen können.
Technische Anlagen werden wegen der hohen Anschaffungskosten häufig geleast oder fremdfinanziert. Die Erwirtschaftung der monatlichen Raten setzt eine hohe Produktivität und Nutzungsdauer der Anlage voraus.
Versicherbar sind z.B. Anlagen und Geräte der Informationstechnik, Kommunikationstechnik und Medizintechnik,
sonstige elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte,
vom Benutzer nicht auswechselbare Datenträger (z.B. Festplatten) sowie die für die Grundfunktion der versicherten Sachen notwendigen Daten (z.B. Systemdaten aus Betriebssystemen).
Nicht versichert sind z.B. Hilfsstoffe und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, Werkzeuge sowie sonstige Verschleissteile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit der Betriebsfertigkeit der versicherten Anlagen. Soll die Haftung vor Betriebsfertigkeit beginnen, bedarf es einer besonderen Vereinbarung. Versicherungsort sind die vereinbarten Betriebsgrundstücke, wobei Transportrisiken und Bewegungsrisiken innerhalb des Betriebsgrundstückes als mitversichert gelten. Anlagen/Geräte die außerhalb des Versicherungsortes beweglich eingesetzt werden, ist der Versicherungsschutz in der Regel extra zu vereinbaren.
Versicherungssumme
Grundsätzlich gilt in der pauschalen Elektronikversicherung "alles oder nichts". Das bedeutet, die Prämie ist so kalkuliert, dass alle versicherbaren Risiken versichert werden müssen. Hierzu gehören stationäre Bürogeräte, Anlagen der Kommunikationstechnik (Telefonanlage, Fax), Anlagen der Datentechnik, Sicherungs- & Meldetechnik, sowie Satz- & Reprotechnik.
Eine Auswahl ("ich versichere nur meine Telefonanlage, weil hier das Risiko am grössten ist...") ist nicht möglich.
Alle Geräte und Anlagen sind dabei zum Neuwert anzusetzen. Ersetzt wird im Schadensfall jeweils der Listenpries für das technisch gleichwertige aktuelle Modell.
Mobile EDV (Laptops, Organizer oder Notebooks) sowie mobile Kommunikationstechnik Handys etc. sind optional einschließbar und werden nicht in der Versicherungssumme berücksichtigt, sondern einzeln deklariert.
Mobile EDV/IT oder mobile Kommunkationstechnik
Mobile Geräte bergen grundsätzlich ein besonders hohes Risiko. Insbesondere die Risiken von Schäden durch Diebstahl oder Sturz steigen bedeutend gegenüber stationären Geräten. Aus diesem Grund werden diese Geräte nicht bei der Eingabe der Versicherungssumme berücksichtigt, sondern einzeln deklariert.
Schadensfälle
Die Elektronikversicherung bietet eine „Allgefahrendeckung“. Es sind keine Einzelgefahren wie Feuer oder Diebstahl versichert, sondern mit wenigen Ausnahmen jede Form von Beschädigung und Zerstörung (Sachschäden) z.B.:
• Bedienfehler
• Ungeschicklichkeit
• Fahrlässigkeit
• Sabotage, Vorsatz Dritter
• Konstruktionsfehler & Materialfehler
• Ausführungsfehler
• Höhere Gewalt
• Sengen, glimmen, glühen
• Raub
• Leitungswasser
• Brand, Blitzschlag, Löschen
• Datenverlust in Folge verschiedener Gefahren
• Überspannung
• Induktion
• Kurzschluss
• Vandalismus
• Implosion
• Wasser, Feuchtigkeit
• Überschwemmung
• Einbruchdiebstahl
• Einfacher Diebstahl
• Raub oder Plünderung
• Explosion
I.d.R. gibt es nur wenige Ausschlüsse wie z.B. Krieg, Kernenergie, Erdbeben.
Die Ersatzleistung erfolgt grundsätzlich bis zum Neuwert der versicherten Sachen, abzüglich eines ggf. vereinbarten Selbstanteils.
Auf Wunsch bieten verschiedene Versicherungsgesellschaften weltweiten Versicherungsschutz zu entsprechendem Aufpreis auf vereinbarte Versicherungssumme.
Manche Gesellschaften bieten Erweiterungen des Versicherungsschutzes an, z.B.:
EDV oder IT-Business Anwender können für Schäden an ihren Daten und Wechselmedien und Datenträgern (CD-ROM, Disketten, Bänder etc.) eine Zusatzversicherung abschließen.
Bei einer nachteiligen Veränderung oder dem Verlust von Daten oder Programmen infolge eines versicherten Schadens werden die Kosten für Rekonstruktion und Wiedereingabe von Datenbeständen und Programmen ersetzt.
Durch eine spezielle Zusatzersicherung können die Mehrkosten für z. B. die Benutzung fremder Anlagen,
die Anwendung anderer Fertigungsverfahren oder
die Inanspruchnahme von Lohndienstleistungen
versichert werden, die beim Ausfall elektronischer Systeme infolge eines Sachschadens entstehen.
Wenn ein Anlagenausfall nicht überbrückt werden kann, ist der Abschluss einer zusätzlichen Betriebsunterbrechungsversicherung möglich. Sie leistet Entschädigung für den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten nach einem Sachschaden an den versicherten Anlagen.
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