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Allgemeines zur Berufshaftpflicht (Ärzte)
Personenschäden oder Sachschäden, müssen Sie in bestimmten Fällen die gesamte Haftung übernehmen.
Ärzter und ihre Mitarbeiter haften für Schäden, die Sie anderen durch ihre Tätigkeit zufügen, schnell entstehen hohe Schadensersatzansprüche.
Versichert werden können natürliche und juristische Personen.
Versichert sind je nach Bedarf:
Personenschäden (z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld),
Sachschäden (z.B. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten),
Vermögensschäden als Folge eines Personenschadens oder Sachschadens (z.B. Verdienstausfall, Nutzungsausfall oder Gewinnausfall).
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Versicherungsschutz besteht idR. für die gesetzliche Haftpflicht für Schäden im Inland, für Schäden im Ausland werden ggf. zusätzliche Verinbarungen getroffen.
Diese Versicherung richtet sich an Ärzte verschiedenster Fachrichtungen. Beispiele:
Anästhesie
Allgemeinmedizin
Augenheilkunde
Chirurgie
Dermatologie
Gynäkologie ohne Geburtshilfe
Gynäkologie mit Geburtshilfe
HNO, Hals - Nasen - Ohren
Innere Medizin
Kardiologie
Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Neonatalogie
Neurochirurgie
Neurologie
Oralchirurgie
Orthopädie
Pädiatrie / Kinderheilkunde
Pädaudiologie
Pathologie
Phoniatrie
Physiotherapie
Psychatrie
Psychotherapie
Radiologie
Tierarzt
Veterinärsmedizin
Urologie
Zahnmedizin
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