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Die gesetzliche Versorgung bei Altersrente


Anspruch auf die Regelaltersrente haben Versicherte, die
- das 65. Lebensjahr vollendet und
- die allgemeine Wartezeit erfüllt

Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre. Neben der Regelaltersrente darf unbeschränkt hinzuverdient werden Die gesetzliche Rentenversicherung reicht als alleinige Basis für eine ausreichende Altersvorsorge in keiner Weise aus. Aktuell bei nur 70 % liegt das derzeitige Rentenniveau (Verhältnis Rente - durchschnittlichen Arbeitsentgelt) und soll schon bald auf ca. 64% sinken. Bei dieser Berechnung wird von 49 Arbeitsjahren ausgegangen (und das statistische Durchschnittseinkommen zu Grund gelegt) um die 70 % zu erreichen. Entscheiden Sie selbst wie realistisch das für Sie ist.
Die private Rentenversicherung wird zum zentralen Baustein der Altersvorsorge.

Eine solche Erwerbsbiographie ist aber heutzutage auf Grund von längeren Ausbildungszeiten, Kindererziehung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit kaum noch gegeben. Die gesetzliche Rentenversicherung kann also immer nur eine Grundsicherung schaffen, die für die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards oder für die Erfüllung besonderer Wünsche im Alter auf gar keinen Fall ausreicht.

 

 

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